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Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)

Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen:

Auftraggeber: Der Nutzer von Asorio (Etsy-Verkäufer, nachfolgend „Auftraggeber")

Auftragsverarbeiter: Der Anbieter von Asorio (nachfolgend „Auftragnehmer")

§ 1 Gegenstand und Dauer

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten dessen Kunden (Käufer) zum Zweck der automatisierten Rechnungserstellung aus Etsy-Bestellungen.
  2. Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags (SaaS-Abonnement). Der Vertrag endet automatisch mit Kündigung des Dienstes.
  3. Dieser AV-Vertrag ist Bestandteil der AGB und wird mit der Registrierung bei Asorio wirksam.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst:

  • Automatisierte Übernahme von Bestelldaten aus der Etsy-API
  • Erstellung von Rechnungen (PDF) gemäß § 14 UStG
  • Speicherung der Rechnungen und zugehöriger Daten
  • Versand von Rechnungen per E-Mail an Käufer (auf Weisung des Auftraggebers)
  • Export von Rechnungsdaten für die Buchhaltung

§ 3 Art der personenbezogenen Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:

  • Stammdaten: Name, Anschrift der Käufer
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse der Käufer
  • Bestelldaten: Bestellnummer, Bestellpositionen, Mengen, Preise
  • Rechnungsdaten: Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze, Zahlungsstatus
  • Versanddaten: Lieferadresse (sofern abweichend)

§ 4 Kategorien betroffener Personen

Betroffene Personen sind die Kunden (Käufer) des Auftraggebers, die über die Plattform Etsy Bestellungen getätigt haben und für die Rechnungen erstellt werden.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Weisungsgebundenheit: Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Nutzung des Dienstes stellt die Weisung dar. Weitergehende Weisungen können schriftlich oder per E-Mail erteilt werden.
  2. Vertraulichkeit: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich alle mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen: Der Auftragnehmer trifft die in § 7 dieses Vertrags beschriebenen TOMs und erhält diese aufrecht.
  4. Unterstützung: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung etc.) durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
  5. Meldepflichten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung seiner Pflichten gemäß Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldepflichten).
  6. Löschung: Nach Beendigung der Verarbeitung löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten gemäß § 8 dieses Vertrags.
  7. Nachweispflicht: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

DienstZweckStandort
Hosting-AnbieterServer-Infrastruktur, DatenbankDeutschland
S3-kompatibler StorageSpeicherung von Rechnungs-PDFsEU
SMTP-ProviderVersand von Rechnungen per E-MailEU
LemonSqueezyZahlungsabwicklungUSA
Etsy (Etsy Inc.)Bestelldaten-SynchronisationUSA
  1. Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem geplanten Einsatz per E-Mail oder im Dienst mitgeteilt.
  2. Der Auftraggeber kann dem Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widersprechen. Bei Widerspruch hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.
  3. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO bestehen. Für Datenübermittlungen in die USA gelten die EU-Standardvertragsklauseln.

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragnehmer setzt folgende Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um:

7.1 Zutrittskontrolle

  • Server werden in einem professionellen Rechenzentrum in Deutschland betrieben
  • Physischer Zugang nur für autorisiertes Rechenzentrumspersonal

7.2 Zugangskontrolle

  • Zugang zum Server ausschließlich über SSH-Key-Authentifizierung
  • Kein direkter Root-Zugang
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates des Betriebssystems

7.3 Zugriffskontrolle

  • Multi-Tenant-Isolation: Jeder Nutzer sieht ausschließlich seine eigenen Daten
  • Session-basierte Authentifizierung mit signierten Cookies
  • Automatische Session-Invalidierung

7.4 Trennbarkeit

  • Strikte Datentrennung durch tenant_id auf Datenbankebene
  • Jede Datenbankabfrage ist auf den jeweiligen Tenant beschränkt

7.5 Verschlüsselung

  • TLS/HTTPS-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen
  • Signierte Session-Cookies (kein Klartext)
  • OAuth-Tokens werden verschlüsselt in der Datenbank gespeichert

7.6 Verfügbarkeit

  • Regelmäßige Backups der Datenbank
  • Docker-basiertes Deployment für schnelle Wiederherstellung
  • Monitoring der Dienstverfügbarkeit

7.7 Belastbarkeit

  • Rate Limiting zum Schutz vor Überlastung und Missbrauch
  • Request-Size-Limits zum Schutz vor übergroßen Anfragen

§ 8 Löschung nach Vertragsende

  1. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht der Auftragnehmer alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen.
  2. Ausgenommen sind Daten, für die gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (insbesondere § 147 AO: 10 Jahre für Rechnungsdaten). Diese werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht.
  3. Der Auftragnehmer bestätigt die vollständige Löschung auf Verlangen des Auftraggebers.

§ 9 Kontrollrechte des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses AV-Vertrags und der TOMs zu überprüfen. Dies kann durch Anforderung von Informationen, Nachweisen oder — in begründeten Fällen — durch Inspektionen erfolgen.
  2. Der Auftragnehmer stellt die für eine Überprüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen nach angemessener Vorankündigung.
  3. Die Kosten einer Überprüfung trägt der Auftraggeber, sofern kein Verstoß festgestellt wird.

§ 10 Datenschutzverletzungen

  1. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
  2. Die Meldung enthält mindestens:
    • Art der Datenschutzverletzung
    • Betroffene Datenkategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen
    • Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
    • Ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Schadensbegrenzung
  3. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gemäß Art. 33 und 34 DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Dieser AV-Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  4. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AV-Vertrag und den AGB gehen die Bestimmungen dieses AV-Vertrags bezüglich des Datenschutzes vor.

Stand: März 2026